Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen

Marvin Spangenberg Wartenberger Straße 40 13053 Berlin Telefon: +49 1520 861 27 43 E-Mail: marvin@marvinki.de USt-IdNr.: DE457087639

(nachfolgend "Auftragnehmer")

und seinen Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber" oder "Kunde").

(2) Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucherverträge (§ 13 BGB) werden nicht abgeschlossen.

(3) Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsangebot

(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Amazon Seller Central, insbesondere:

a) Account-Management und PPC-Management auf Amazon-Marktplätzen b) Optimierung von Produktlistings und Content c) Erstellung von Plan of Action (POA) bei Account- oder Listing-Sperren d) Bearbeitung von Flatfile- und Variantenstrukturen e) Strategische Beratung und Audits f) Sonstige Dienstleistungen rund um Amazon-Verkaufsaktivitäten

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Vertrag (insbesondere Dienstvertrag oder Werkvertrag) zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

(3) Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmten wirtschaftlichen Erfolge wie z.B. Umsatzsteigerungen, Ranking-Verbesserungen oder konkrete Plattform-Reaktionen. Geschuldet wird die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Branche.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellungen auf der Website des Auftragnehmers (marvinki.de) sowie die dort genannten Preise stellen keine bindenden Angebote dar, sondern dienen der unverbindlichen Information.

(2) Konkrete Angebote werden vom Auftragnehmer auf Anfrage in Textform (PDF-Angebot) erstellt. Diese Angebote sind sofern nicht anders angegeben für die Dauer von 14 Tagen verbindlich.

(3) Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber bzw. durch Auftragsbestätigung in Textform zustande.

(4) Buchungen über das auf der Website eingebettete Buchungssystem (z.B. Discovery-Calls oder Diagnose-Pakete) gelten als Anfrage. Der Vertragsschluss erfolgt anschließend durch ausdrückliche Bestätigung des Auftragnehmers in Textform.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugangsdaten rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Insbesondere gewährt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Zugriff auf das jeweilige Amazon Seller Central Konto im für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Umfang. Der Zugriff erfolgt über granulare Benutzerberechtigungen (User Permissions); ein Zugriff auf Account-Hauptdaten, Bankdaten oder Steuerdaten wird ausdrücklich nicht verlangt.

(3) Der Auftraggeber bleibt jederzeit Inhaber und Verantwortlicher seines Amazon Seller Central Kontos.

(4) Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle ihm vom Auftragnehmer in Erfüllung des Vertrags zugänglich gemachten Informationen, Daten oder Materialien vertraulich behandelt werden und dass keine unberechtigten Dritten Zugriff erhalten.

(5) Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Vertrag bzw. Angebot.

(2) Alle Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Bei Retainer-Verträgen ist die monatliche Vergütung jeweils zum Ersten eines Monats fällig und im Voraus zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Bei Einzelprojekten und Audits ist die Vergütung nach Auftragsbestätigung zur Hälfte und bei Lieferung des Ergebnisses zur Hälfte fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(5) Erfolgsabhängige Vergütungskomponenten (z.B. Profit-Share auf Ad-attribuierten Umsatz) werden monatlich rückwirkend abgerechnet, basierend auf den Daten des jeweiligen Amazon Seller Central Kontos.

(6) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

(7) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Mahngebühr von 5,00 EUR pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Retainer-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende von einer der Vertragsparteien in Textform gekündigt wird.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

a) Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen b) Schwerwiegender Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber c) Insolvenz oder vergleichbarem Verfahren einer Partei

(4) Einzelprojekte und Audits enden mit Übergabe der vereinbarten Ergebnisse.

(5) Nach Vertragsende widerruft der Auftragnehmer alle ihm gewährten Zugangsberechtigungen oder bestätigt deren Widerruf. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vom Auftragnehmer genutzte Zugänge zu seinem System zeitnah zu entfernen.

§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Falle einer Haftung nach Absatz 2 ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf das im jeweiligen Vertragsjahr gezahlte Honorar.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Folgen von Maßnahmen oder Entscheidungen der Plattformbetreiber (z.B. Amazon), insbesondere nicht für:

a) Account-Sperren, Listing-Suspensionen oder Verifikationsprozesse durch Amazon b) Algorithmus- oder Policy-Änderungen seitens Amazon c) Reichweiten- oder Conversion-Änderungen aufgrund von Plattform-Faktoren d) Verluste durch Cyberangriffe, technische Störungen oder Ausfälle der Amazon-Plattform

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

(6) Eine Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 8 Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren.

(3) Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die

a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Vertragsverletzung beruht b) der empfangenden Partei bereits vor Vertragsschluss bekannt waren c) der empfangenden Partei rechtmäßig von Dritten zugänglich gemacht wurden d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden verarbeitet, schließen die Parteien zusätzlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar unter marvinki.de/datenschutz.

§ 10 Referenznennung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem ausdrücklich in Textform zustimmt.

(2) Eine Referenznennung umfasst typischerweise: Firmenname, Logo, kurze Beschreibung der Zusammenarbeit sowie ggf. anonymisierte oder freigegebene Performance-Kennzahlen.

(3) Die Zustimmung kann vom Auftraggeber jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(5) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens und die Möglichkeit des Widerspruchs wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.